Die gesetzlichen Zuzahlungen sollen die Versicherten finanziell nicht überfordern. Aus diesem Grunde gibt es die Zuzahlungsgrenze. Sobald sie erreicht ist, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Bei Überschreiten der Belastungsgrenze von 2% (Chroniker 1%) werden Sie auf Antrag von Ihrer Krankenkasse befreit.
Quelle 6* betanet Suchmaschiene für Kranke und Soziales
Letzte Änderung:
03 June. 2011 12:40:52
Autor: Bernd F.
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