Ab 2017 sollen Pflegebedürftige mehr Leistungen von ihrer Pflegeversicherung erhalten.
Anspruchsberechtigt sind die Pflegegrade 2 bis 5. Die Leistungen betragen ab 2017:
Anspruchsberechtigt sind die Pflegegrade 2 bis 5.
Powered by CMSimple| Template: ge-webdesign.de| Login