Wie viel Geld gibt es bei den Pflegegraden

§ 36 SGB XI - Pflegesachleistung

Ab 2017 sollen Pflegebedürftige mehr Leistungen von ihrer Pflegeversicherung erhalten.

Anspruchsberechtigt sind die Pflegegrade 2 bis 5. Die Leistungen betragen ab 2017:

 

§ 37 SGB XI - Pflegegeld

Anspruchsberechtigt sind die Pflegegrade 2 bis 5.