Wie sind die Pflegegrade eingeteilt
Die einzelnen Fähigkeiten und Verhaltensweisen aus den sechs Lebensbereichen werden von den Gutachtern des MDK mit Punkten versehen. Die Einteilung in die einzelnen Pflegegrade erfolgt auf einer Punkteskala von 0 bis 100 Punkten:
- Pflegegrad 1: Ab 12,5 Gesamtpunkten liegt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor.
- Pflegegrad 2: Ab 27 Gesamtpunkten bestehen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
- Pflegegrad 3: Ab 47,5 Gesamtpunkten spricht man von schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
- Pflegegrad 4: Ab 70 Gesamtpunkten liegen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vor.
- Pflegegrad 5: Ab 90 Gesamtpunkten sind außerdem besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung nötig.
Siehe hier Pflegeleistung je Pflegestufe >>> http://www.kv-media.de/